Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens weisen wir darauf hin, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein Maßnahmen beschlossen hat, die sich auch auf unsere Gemeindeveranstaltungen auswirken. Hier der Auszug der amtlichen Verfügung zur Gefährdungsstufe 1:
- Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
- Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.
Das bedeutet für unsere Gemeinde: Das Tragen von üblichen Mund-Nase Schutzmasken ist auf allen Wegen im Gemeindehaus und auch auf den Sitzplätzen während unserer Gemeindeveranstaltungen notwendig.