Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen. (Mt 18, 20)
  1. Leitbild
    Die FeG Siegen-Geisweid soll ein sicherer Ort sein. Als Gemeinde wollen wir Kindern und Jugendlichen ein gesundes Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie dazu befähigen, eine gesunde Beziehung zu Gott, zu ihren Mitmenschen und zu sich selbst zu entwickeln. Dazu brauchen sie einen Ort, an dem sie sich sicher fühlen und der von vertrauensvollen Beziehungen geprägt ist. Zugleich ist unsere Gemeinde ein Ort, wo Kinder und Jugendliche ihre individuellen Bedürfnisse nach Distanz und ihre persönlichen Grenzen kommunizieren sollen und diese selbstverständlich respektiert werden. Mit unserem Schutzkonzept wollen wir die Rahmenbedingungen setzen, damit Kinder und Jugendliche diesen Ort bei uns haben, in unseren Mitarbeitenden ein Bewusstsein für diese Thematik schaffen und sie in diesem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sensibilisieren. Dabei bildet die Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch vom Bund Freier ev. Gemeinden die Grundlage für unser individuelles Konzept.


  2. Vertrauensperson
    Die Gemeinde ernennt eine weibliche und eine männliche Vertrauensperson, die in der Gemeinde bekannt sind und an die sich Kinder, Jugendliche, Mitarbeitende, Eltern und Besucher/-innen wenden können. Die Vertrauenspersonen fungieren als Ansprechperson für Betroffene von sexueller Gewalt, aber auch für Personen, die Auffälligkeiten beobachten oder denen sich Betroffene offenbart haben.
    Die Vertrauenspersonen stehen im Austausch mit der Gemeindeleitung.
    Die Vertrauenspersonen sind derzeit Judith Schäfer und Thomas Petri.


  3. Verhaltenskodex
    Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen und bestätigen dies durch Unterschrift.

    1. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass in unserer gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit im Bund FeG Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Übergriffen bewahrt werden. Deshalb schütze ich Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Teilnehmenden.
    2. Ich nehme die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich erkenne an, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. Deshalb respektiere ich den eigenen Willen aller Gruppenmitglieder und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.
    3. Ich gestalte die Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen transparent und gehe verantwortungs-bewusst mit Nähe und Distanz um.
    4. Mir ist bewusst, dass es ein natürliches Machtgefälle zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden gibt. Mit der mir übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehe ich sorgsam um. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle als Mitarbeitende/r nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
    5. Ich verzichte auf verbales und nonverbales abwertendes Verhalten und beziehe gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung.
    6. Ich werde in unserem Mitarbeitendenteam Situationen ansprechen, die mit diesem Verhaltenskodex nicht in Einklang stehen, um ein offenes Klima in der Gruppe zu schaffen und zu erhalten.
    7. Ich achte auf Anzeichen der Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Ich informiere mich über die notwendigen Handlungsschritte und suche mir kompetente Ansprechpersonen, damit ich im konkreten Fall Hilfe für mich und Betroffene finde.
    8. Ich habe die relevanten Gesetzestexte und den Text zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden gelesen.Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bund FeG lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander und der Beziehung zu Gott.Durch diese Beziehungen wollen wir jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu Gott, ihren Nächsten und zu sich selbst zu entwickeln und zu leben. Vertrauen soll gestärkt und nicht missbraucht werden, junge Menschen sicher gemacht und nicht verunsichert werden.

  4. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    Alle Mitarbeitenden legen alle drei Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Dies wird von der Vertrauensperson der Gemeinde eingesehen, dokumentiert und nachgehalten, wenn eine erneute Vorlage notwendig.


  5. Fortbildung und Schulung der Mitarbeitenden
    Die Mitarbeitenden werden regelmäßig durch Schulungsangebote und in Teamsitzungen zum Thema „Schutz vor Gewalt und Missbrauch“ fortgebildet. Dadurch sind sie anhaltend sensibilisiert. Eine Teilnahme an einer speziellen externen Schulung (wie z.B. „Schützen und Begleiten“ des Bund FeG oder vergleichbare) ist dafür notwendig.


  6. Begleitung von Kinder & Jugendlichen und Information an Eltern
    Innerhalb der unterschiedlichen Gruppen der Kinder- und Jugendarbeit werden die Minderjährigen durch spezifische Angebote auf Hilfsstrukturen in der Gemeinde aufmerksam gemacht und wissen, wer die Vertrauenspersonen sind.
    Den Eltern ist das Schutzkonzept bekannt.
    Außerdem ist das Schutzkonzept öffentlich auf der Homepage einsehbar.


  7. Kooperation mit externen Einrichtungen
    Die Gemeinde ist mit verschiedenen Beratungsstellen vernetzt und kann darüber auf externe Hilfsangebote zurückgreifen. Eine Kontaktaufnahme erfolgt durch die Vertrauenspersonen der Gemeinde.


  8. Notfallplan
    Sollte es gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VII vorliegen greift ein Notfallplan. (Siehe hier: Notfallplan )


  9. Gesetzestexte
    Die grundlegenden Gesetzestexte können hier nachgelesen werden. (Siehe hier: Gesetzestexte Jugendschutz)